Impressum und Datenschutz

Markus Nentwich Rauchfangkehrer e.U.

Gewerbepark 1
3142 Perschling

Tel: 02784/77188
Fax: 02784/77188-6
E-Mail: office@feger-nentwich.at

GESCHÄFTSFÜHRER

Markus Nentwich

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Bankverbindung

Volksbank NÖ
AT70 4715 0300 9586 0000

UID Nummer

ATU 51780309

Firmenbuchnummer

FN 397831x

 

Nentwich – World of Fire GmbH

Gewerbepark 1
3142 Perschling

Tel: 02784/77188
Fax: 02784/77188-6
E-Mail: office@feger-nentwich.at

GESCHÄFTSFÜHRER

Markus Nentwich

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag – Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Bankverbindung

Volksbank NÖ
AT34 4715 0115 8219 0000

UID Nummer

ATU 74731212

Firmenbuchnummer

FN 518635z

 

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die bereitgestellten Informationen auf dieser Web Site wurden sorgfältig geprüft und werden regelmässig aktualisiert. Jedoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Dies gilt insbesondere für alle Links zu anderen Websites, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Alle Angaben können ohne vorherige Ankündigung ergänzt, entfernt oder geändert werden. Angegebene Preise sind nicht verbindlich.

 

DATENSCHUTZERKLÄRUNG


Erklärung zur Informationspflicht Datenschutz der Rauchfangkehrerbetriebe unseres Bundeslandes Niederösterreich

Werte EigentümerInnen, Hausverwaltungen und Verfügungsberechtigte von Immobilien!

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist unseren Rauchfangkehrerbetrieben ein besonderes Anliegen. Sie verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).
In den folgenden Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen der Tätigkeiten der Rauchfangkehrer unseres Bundeslandes:

Um Ihre Rechte betreffend Ihrer personenbezogenen Daten geltend zu machen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Geschäftsleitung Ihres Rauchfangkehrerbetriebes (datenschutz@feger-nentwich.at), von wo aus Sie die gewünschten Antworten bekommen. Ihre im Mail angegebenen Daten werden zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen im Rauchfangkehrerbetrieb sechs Monate gespeichert. Diese Daten werden nicht ohne Ihre Einwilligung weitergegeben.

Ihr Rauchfangkehrerbetrieb verarbeitet grundsätzlich (ohne zusätzliche Einwilligung durch Sie) folgende Datenarten von Ihnen:

⇒ Vorname
⇒ Nachname
⇒ Telefon- und Faxnummer
⇒ E-Mailadresse
⇒ Anschrift
⇒ INAN/BIC
⇒ UID-Nummer (nur bei Betrieben)

zum Zwecke der Kommunikation, Bearbeitung und Verrechnung

⇒ Im Rahmen seiner Kehr- und Prüftätigkeiten,
⇒ für Meldungen an Behörden bzw.
⇒ zur Erfüllung seiner sonstigen Verpflichtungen entsprechend der geltenden Landesgesetze und
⇒ zur Erfüllung der von Ihnen beauftragten Gunstarbeiten


Folgende Daten werden an folgende Empfänger übermittelt:

Daten Datenempfänger / Empfängerkategorie Empfängerland
Adressdaten Behörden / Gemeinden Österreich
Adressdaten, UID-Nr, Bankdaten Dienstleister der Steuerlegung Österreich
Alle Daten s.o. Programmanbieter Rauchfangkehrersoftware Österreich
Alle Daten s.o. Dienstleister der IT-Betreuung Österreich
Name, Bankdaten Bankinstitute Österreich
Adressdaten Post Österreich
Telefon, E-Mail, Adressdaten Anbieter von Kommunikationsdiensten Österreich

Zum Zwecke der Qualitätssicherung (gilt nur für Rauchfangkehrerbetriebe, die am gemeinsamen Managementsystem der österreichischen Rauchfangkehrer teilnehmen, siehe bitte www.rauchfangkehrer-zert.at), kann Ihr Name im Rahmen der Erfassung von Kundenrückmeldungen an den Umwelt- und Qualitätsbeauftragten des gemeinsamen Managementsystems, die EFG Umwelt- und Klimawerkstatt GmbH in Wien vereinzelt weitergeleitet werden.

Die Aufbewahrungsdauer der Unterlagen, in denen oben genannte Daten enthalten sind, entnehmen Sie bitte folgender Liste Lösch- und Aufbewahrungsfristen:

Datenarten / Dokument Aufbewahrungs- bzw. Löschfrist Grundlage
Unterlagen Feuerbeschau 10 Jahre nach letztem Eintrag Ergibt sich aus Durchführungsperiode lt. NÖ FG 2015

Kehrbuch (Hausakte, Überprüfungsbücher

oder Hauslisten), Messungen und Benützung/Nichtbenützung der Abgasanlage)

Solange Gebäude steht NÖ FG 2015 § 20 (…für jedes Gebäude hat der Rfk. Aufzeichnungen zu führen
Alle anderen Aufzeichnungen (Mängelmeldungen und sonstige Überprüfungen) 7 Jahre gemäß Feuerwehrgesetz 2015 § 20 sind Aufzeichnungen zu führen¸ (keine Angabe); Perioden bis zur nächsten Durchführung lt. NÖ Überprüfungs- und Kehrperioden VO sind kürzer 7 Jahre; BAO § 132 (2), UGB (7 Jahre)

Belege des Rechnungswesens (Rechnungen, …)

 

7 Jahre Bundesabgabenordnung (BAO) § 132 (2), Unternehmensgesetzbuch (UGB)
Aufzeichnungen zu Gunstarbeiten/Nebenarbeiten 7 Jahre Bundesabgabenordnung (BAO) § 132 (2), Unternehmensgesetzbuch (UGB)
Entschädigungsklagen von Kunden (Haftpflichtversicherungs-unterlagen) 3 Jahre Allgemeiner Schadenersatz nach § 1489 ABGB

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu.
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig. Wir ersuchen Sie jedoch, im Falle eines vermuteten Verstoßes sich zuerst mit Ihrem Rauchfangkehrerbetrieb in Verbindung zu setzen, damit dieser die Thematik im Sinne einer guten Geschäftsbeziehung aufklären und lösen kann.